AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES APART-HOTEL LAURUS
 
1. ANWENDUNGSBEREICH
 
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für Leistungen der Laurus GmbH & Co KG (FN 590951x, LG Feldkirch) Strass 261, 6764 Lech am Arlberg, Austria (im Folgenden „Apart-Hotel Laurus“ bezeichnet), gegenüber dem Hotelgast und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“) bezeichnet. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Apart-Hotel Laurus.
 
1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Apart-Hotel Laurus diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
1.3. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF (AGBH 2006) zur Anwendung.
 
1.4. Festgehalten wird, dass vom Apart-Hotel Laurus nur hoteleigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Skischule, Skilehrer, Ski- oder Bergführer, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gemäß § 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.
 
2. VERTRAGSABSCHLUSS / PREISE / ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
2.1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen (E-Mail) zulässig sind.
 
2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern, exklusive Ortstaxe, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.
 
2.3. Das Apart-Hotel Laurus ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen.
 
3. STORNO VON NÄCHTIGUNGEN / ANREISEHINDERNIS / VERLÄNGERUNG
 
3.1. Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen oder in der Reservierungs-bestätigung nichts anderes bestätigt wurde, gelten nachstehende Stornobedingungen für die Hotellerie vereinbart:
 
  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • no show: 100 % vom Arrangementpreis.
  
3.2. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch das Apart-Hotel Laurus im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu.
 
3.3. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (die nicht in der Sphäre des Vertragspartners liegen) im Sinne höherer Gewalt (z.B. Straßensperren, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
 
3.4.  Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Straßensperren, Quarantäne, Hochwasser, etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
 
4. HAFTUNG DES APART-HOTEL LAURUS
 
4.1. Die Haftung für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen (wie etwa Schmuck, Bargeld etc.) besteht für das Apart-Hotel Laurus der Höhe nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme des Apart-Hotel Laurus. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (etwa Fotoapparate, Videokameras, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Tabletts, Notebooks, E-Reader und ähnliches). Diese Gegenstände sind nicht vom Apart-Hotel Laurus zu ersetzen.
 
4.2. Wertsachen und Bargeld können jedoch entweder im Safe des Zimmers oder kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Apart-Hotel Laurus deponiert werden. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 3.600,00 und für im Hotelsafe (Rezeption) untergebrachtes Bargeld und Schmuck eine maximale Haftsumme von EUR 10.000,00.
 
4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
 
4.4. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber dem Apart-Hotel Laurus dar.
 
4.5. Das Apart-Hotel Laurus übernimmt keine Haftung für Unfälle. Allgemein haftet das Apart-Hotel Laurus gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet das Apart-Hotel Laurus allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.
 
4.6. Das Apart-Hotel Laurus haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Hotel Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an das Apart-Hotel Laurus in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung des Apart-Hotel Laurus der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Apart-Hotel Laurus beschränkt ist.
 
4.7. Für eingebrachte Wertgegenstände, die dem Apart-Hotel Laurus nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
 
4.8. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen das Apart-Hotel Laurus sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Aufenthaltes bzw der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls diese als erloschen gelten.
 
5. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / KRANKHEIT / TOD
 
5.1. Das Apart-Hotel Laurus ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
5.1.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz setzen einer Nachfrist von 3 Tagen nicht erbringt,
5.1.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist,
5.1.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Apart-Hotel Laurus oder dessen Gäste gefährdet ist,
5.1.4. der Vertragspartner von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht,
5.1.5 der Vertragspartner von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird,
5.1.6. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, behördlicher Schließungen, Epidemien oder Pandemie, wegen Streiks oder andere vom Apart-Hotel Laurus nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist,
 
5.2. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Apart-Hotel Laurus aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Apart-Hotel Laurus ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
 
5.3. Der Beherbergungsvertrag endet mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart (maximal 15 % des Bruttopreises) oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Apart-Hotel Laurus.
 
5.4. Erkrankt ein Vertragspartner während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird das Apart-Hotel Laurus über Wunsch des Vertragspartners für ärztliche Betreuung auf Kosten des Vertragspartners sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird das Apart-Hotel Laurus von sich aus die ärztliche Betreuung auf Kosten des Vertragspartners veranlassen. Das Apart-Hotel Laurus hat gegenüber dem Vertragspartner und dessen Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: i) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe ii) notwendig gewordene Raumdesinfektion, iii) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion iii) Wiederherstellung Einrichtungsgegenständen, Teppichen, Ausmalen usw, soweit diese Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden, iv) angemessenes Nutzungsentgelt für die Zeit der nicht Nutzbarkeit des gegenständlichen Gästezimmers.
 
6. DATENSCHUTZ
 
6.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Apart-Hotel Laurus personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
 
6.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an das Apart-Hotel Laurus und von der Weitergabe der Daten durch das Apart-Hotel Laurus an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Das Apart-Hotel Laurus wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.
 
6.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.laurus.at/datenschutzerklaerung.
 
7. ALLGEMEINES
 
7.1. Rauchen ist den Gebäuden des Apart-Hotel Laurus ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereich gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.
 
7.2. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Apart-Hotel Laurus und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen.
Der Vertragspartner haftet dem Apart-Hotel Laurus gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Apart-Hotel Laurus, die das Apart-Hotel Laurus gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Im Barbereich, Raucherlounge, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
 
7.3. Erfüllungsort und Zahlungsort ist 6764 Lech am Arlberg. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6764 Lech sachlich zuständige Gericht.
 
7.4. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit dem Apart-Hotel Laurus bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Apart-Hotel Laurus.
 
7.5. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Apart-Hotel Laurus wirksam, wobei  Mailkorrespondenz dem Schriftformerfordernis genügt.
 
7.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Das Apart-Hotel Laurus und der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt.
 
7.7. Das Apart-Hotel Laurus ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und übernimmt die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sphäre des Apart-Hotel Laurus zuzurechnen sind. Sonderwünsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden vom Apart-Hotel Laurus nicht übernommen und sind vom Kunden zu tragen.
 
Stand Februar 2023
Apart-Hotel Laurus – Laurus GmbH & Co KG